Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

05. März 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Betruges mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde durch das Bezirksamt Lichtenberg ein Einzelfallhelfer zugeordnet. Dieser sollte ihm als Eingliederungshilfe bei der Stärkung der psychischen, physischen und sozialen Kompetenzen helfen. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wurde seinem Einzelfallhelfer jedoch vorgeworfen, auch Leistungen abrechnet zu haben, die er nicht erbracht hatte. Unser Mandant soll die unrechtmäßigen Stundenabrechnungen seines Einzelfallhelfers abgezeichnet haben. Hierdurch war es seinem Einzelfallhelfer möglich, die nicht erbrachten Leistungen mit den Bezirksämtern abzurechnen.

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