Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

05. Oktober 2021: Vorwurf der Körperverletzung – Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelte. Angezeigt wurde unser Mandant von seiner Noch-Ehefrau, die angab, unser Mandant hätte sie mit einer Lampe geschlagen.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und fertigte nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich der Verdacht aufgedrängt, dass die Noch-Ehefrau unseres Mandanten diesen falsch belastet hatte, um sich durch ihre falschen Angaben Vorteile in dem laufenden Scheidungsprozess zu verschaffen und unseren Mandanten durch die Strafanzeige finanziell und persönlich schaden zu können. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich die Noch-Ehefrau unseres Mandanten die Verletzungen während einer verbalen Auseinandersetzung selbst zugefügt hatte und dies auch in der Vergangenheit schon öfter getan hatte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

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