Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht
06. April 2020: Fahrerflucht – Einstellung mangels Tatnachweis
Unser Mandant erhielt daher eine Beschuldigtenvorladung, mit der er die Kanzleiräume von Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung aufsuchte. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Mandat angenommen hatte, verfasste er ein umfangreiches Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Zur Begründung führte er an, dass nicht geklärt worden war, wer der tatsächliche Fahrer des Wagens gewesen war. Dass unser Mandant der Fahrer gewesen sein soll, stellte Rechtsanwalt Dietrich als schlichte Vermutung dar. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken, dass der entstandene Schaden auch anderweitig entstanden sein könnte. Der Zeuge, der diese Tat beobachtet haben will, könne für eine diesbezügliche Aussage jedenfalls nicht befragt werden. Weil die Amtsanwaltschaft Berlin die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht entkräften konnte, musste sie das Verfahren antragsgemäß - sehr zur Freude unseres Mandanten - einstellen.
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