Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Rote Ampel überfahren
06.Dezember 2019: Bei Rot über die Ampel gefahren – Einstellung in Verhandlung
Die Bußgeldstelle ließ sich ein Foto unseres Mandanten aus dem Einwohnermeldeamt übersenden und war danach der Auffassung, dass unser Mandant der Fahrer gewesen sei. Deshalb wurde wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ein Bußgeldbescheid erlassen, nach welchem unser Mandant 200,00 € Bußgeld zahlen sollte. Weiterhin wurde ein Fahrverbot für die Dauer von 1 Monat verhängt. Mit diesem Bußgeldbescheid wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst in einem Schriftsatz formelle Bedenken gegen den Bußgeldbescheid da und legte Einspruch ein. In der angesetzten Verhandlung wurde der Auswerter der Bußgeldstelle geladen. Dieser musste auf intensive Befragung durch Herrn Dietrich einräumen, dass die Messung möglicherweise nicht korrekt abgelaufen sei, da nicht auszuschließen ist, dass gegebenenfalls ein Geschwindigkeitsverstoß dokumentiert worden ist. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt.
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