Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigungsvorwurf und Sadomaso

06. Februar 2019: Vergewaltigungsvorwurf und Sadomaso - Einstellung

Unser Mandant wurde angezeigt, im Rahmen eines Sadomasokontakts seine Sexualpartnerin vergewaltigt zu haben. Nach anfänglich einvernehmlichen Sexualpraktiken soll die im Sadomasobereich unerfahrene Anzeigenerstatterin zum Ausdruck gebracht haben, dass sie keine weiteren sexuellen Kontakte wünsche

Unser Mandant soll sich über die Ablehnung hinweggesetzt haben. Die Anzeigenerstatterin konnte gegenüber Ärzten mehrere Verletzungen vorweisen. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich das Beweisergebnis mit unserem Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierbei herausarbeiten, dass es offensichtlich zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei, bei dem ebenfalls einvernehmlich auch SM-Spiele angewendet worden sind. In einer Einlassung konnte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin darlegen, dass offensichtlich bei der Anzeigenerstatterin nach dem einvernehmlichen Sexualverkehr ein Bewusstseinswandel eingesetzt habe, der dazu geführt habe, dass die Anzeigenerstatterin nachträglich ihr Verhalten abgelehnt habe. Deshalb würde sie nun das Geschehen als Vergewaltigung einordnen. Die Staatsanwaltschaft stellte hierauf das wegen Vergewaltigung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.

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