Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

06. März 2018: Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in zwei Fällen im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten zu haben und dadurch auch andere Personen gefährdet zu haben. Konkret soll unser Mandant in Berlin-Schöneberg mit überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Auto zwei Mal durch eine Fußgängerzone gefahren sein, weshalb dort anwesende Fußgänger, insbesondere auch Kleinkinder, augenblicklich ausweichen mussten. Aufgrund dessen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, in dem er wegen Nötigung zu einer Geldstrafe über 1.000 € verurteilt wurde. Außerdem verhängte das Gericht ein dreimonatiges Fahrverbot. Dies belastete unseren Mandanten besonders stark, da er als Lieferant auf sein Auto angewiesen ist.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt hatte, erhob Rechtsanwalt Dietrich sofort Einspruch gegen den Strafbefehl. Während das Amtsgericht dann kurze Zeit später einen Hauptverhandlungstermin anberaumte, wertete Rechtsanwalt Dietrich die inzwischen angeforderte Ermittlungsakte aus und bereitete unseren Mandanten anschließend auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich sämtliche Umstände zugunsten unseres Mandanten vor und konnte das Gericht schließlich von der geringen Schuld unseres Mandanten überzeugen. Im Ergebnis erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren seinem Vorschlag entsprechend gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt wurde. Dieses Verfahrensergebnis war für unseren Mandanten weit weniger belastend als die zuvor im Strafbefehl verhängten Sanktionen. Insbesondere konnte unser Mandant weiterhin als Lieferant arbeiten, da er seinen Führerschein nun nicht für drei Monate abgeben musste.

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.