Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen

07. Dezember 2018: Misshandlung von Schutzbefohlenen – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Zwei Frauen hatten bei der Polizei Strafanzeige erstattet, weil sie nach eigenen Angaben in Berlin-Wedding beobachtet haben, wie eine junge Mutter ihr Baby im Kinderwagen mehrmals mit der Faust geschlagen haben soll, bis die beiden Zeuginnen eingeschritten seien. Auf einer Wahllichtbildvorlage konnten die Frauen unsere Mandantin als die beobachtete Person wiedererkennen. Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 StGB eingeleitet.

Nachdem unsere Mandantin eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigte bekommen hatte, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht, besprach dann die Ermittlungsergebnisse mit unserer Mandantin und verfasste anschließend einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin konnte Rechtsanwalt Dietrich die näheren Umstände des Geschehens darlegen und die vermeintlichen Beobachtungen der beiden Zeuginnen klarstellen. Unsere Mandantin war an besagtem Tag mit ihrem Baby beim Arzt gewesen, um einen für die Entwicklung des Kindes notwendigen Spezialhelm anzupassen. Nach dieser Anpassung des Helms hat ihr Baby laut geschrien und geweint, sodass unsere Mandantin irgendwann versuchte, ihrem Kind den störenden Helm abzunehmen, was ihr selbst mit einiger Kraftanstrengung jedoch nicht gelang. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich unter Vorlage entsprechender Nachweise geltend, dass unsere Mandantin eine liebevolle Mutter sei, die sehr auf das Wohlbefinden ihres Babys bedacht war und auch regelmäßig mit ihrem Kind zu ärztlichen Untersuchungen gegangen war. Darüber hinaus verwies Rechtsanwalt Dietrich auf einen Bericht des Jugendamtes, aus dem sich ebenfalls ein überaus positiver Eindruck von unserer Mandantin und ihrer Familie ergab.

Entsprechend dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Ermittlungsverfahren daraufhin eingestellt. Unsere Mandantin musste lediglich eine geringe Geldauflage an den Kinderschutzbund bezahlen.

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