Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

07. Dezember 2021: Vorwurf des Diebstahls durch einen BVG Mitarbeiter – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Ein Fahrgast hatte bei Verlassen eines Busses der Berliner Verkehrsbetriebe seine Tasche auf seinem Sitz vergessen. Er war daraufhin zum Betriebsbahnhof gefahren, wo ihm seine Tasche durch unseren Mandanten, dem Fahrer des Busses, ausgehändigt wurde. Als der Fahrgast festgestellt hatte, dass sein Portemonnaie aus seiner Tasche entwendet wurde, erstattete dieser Anzeige wegen Diebstahls.

Im Zuge des anschließenden Ermittlungsverfahrens wurden die Videoaufnahmen der Verkehrsbetriebe ausgewertet. Darin soll zu erkennen gewesen sein, wie unser Mandant die Tasche an sich genommen, geöffnet und einen Gegenstand entnommen haben soll. Den Gegenstand, bei dem es sich nach Auffassung der Amtsanwaltschaft um das Portemonnaie gehandelt haben soll, soll unser Mandant anschließend eingesteckt haben. Aufgrund des gegen ihn geführten Strafverfahrens wegen Diebstahls hatte unser Mandant sich an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Nach seiner Mandatierung hatte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft verfasst, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesichts der aufgeführten persönlichen Umstände war die Amtsanwaltschaft bereit, das Verfahren wegen Diebstahls gegen Zahlung einer Geldauflage und Wiedergutmachung des für den Fahrgast entstandenen Schadens einzustellen.

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