Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug und Verstoß gegen das BtMG

07. Juli 2021: Computerbetrug in 18 Fällen und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln – Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises

Das Amtsgericht Mannheim hatte einen Durchsuchungsbeschluss des WG-Zimmers unseres Mandanten angeordnet. Hintergrund dessen war, dass unserem Mandanten vorgeworden wurde, in 18 Fällen unbefugt erlangte Kreditkartendaten zur Buchung von Bahntickets über das Onlineportal der Deutschen Bahn genutzt zu haben. Die Tickets soll unser Mandant für sich selbst verwendet haben.

Im Zuge der Wohnungsdurchsuchung wurden neben Festplatten und Laptops auch Betäubungsmittel aufgefunden und beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daher auch wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Deshalb meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich, welcher sich durch Akteneinsicht zunächst einen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschaffte. Mit einem Schreiben wandte er sich daher an die Staatsanwaltschaft Mannheim, in welchem er beantrage, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte gegenüber der Staatsanwaltschaft aufzeigen, dass die Bestellungen nicht zwingend durch unseren Mandanten durchgeführt worden mussten. Vielmehr hätte unter Umständen auch ein Dritter den Account unseres Mandanten für die Buchungen nutzen können. Folglich musste die Staatsanwaltschaft auf Antrag von Rechtsanwalt das Verfahren mangels Tatverdachts einstellen. Auch das Verfahren wegen Betäubungsmittelbesitzes wurde auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich eingestellt.

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