Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

07. Juni 2021: Diebstahl in Höhe von 3.500,00 € - Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung

Der Arbeitgeber unseres Mandanten hatte Anzeige wegen Diebstahls in seinem Handyshop erstattet. Unser Mandant war Mitarbeiter dieses Handyshops und befand sich zum Zeitpunkt des Diebstahls an seinem Arbeitsplatz. Hintergrund der Anzeige durch seinen Arbeitgeber war zudem der Umstand, dass unser Mandant ein Mobiltelefon an eine Zeugin verkauft haben soll, dessen Seriennummer mit einem der gestohlenen Geräte übereinstimmte.

Im Zuge dessen wurde unser Mandant beschuldigt, gemeinschaftlich mit einer anderen Person mehrere Smartphones und ein Tablet im Wert von 3.500,00 €  entnommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob Anklage gegen unseren Mandanten und  das Amtsgericht setzte einen Termin zur Hauptverhandlung fest. Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Durchsicht der Ermittlungsakte die entkräftenden Umstände herausarbeiten. So gelang es ihm auch, auf Widersprüchlichkeiten in den Zeugenaussagen hinzuweisen. Vor Gericht konnten dann auch die zerstrittene persönliche Beziehung zwischen der Zeugin und unserem Mandanten dargestellt werden. Dadurch konnten beim Gericht Zweifel an den Aussagen der Zeugin geweckt werden. Das Verfahren wurde infolgedessen gegen eine Geldauflage eingestellt.

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