Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsordnungswidrigkeit

07. Mai 2021: Kein Punkt bei Rotlichtverstoß

Unser Mandant soll in Berlin-Charlottenburg mit seinem Auto bei Rot über eine Ampel gefahren sein und dadurch eine Verkehrsordnungswidrigkeit (sog. Rotlichtverstoß) begangen haben. Diese Ordnungswidrigkeit wird nach dem Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße in Höhe von 90,00 € und einem Punkt „in Flensburg“ sanktioniert.

Unser Mandant suchte die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich mit dem Anhörungsbogen der Polizei auf und bat ihn um rechtlichen Beistand in dem Bußgeldverfahren. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und forderte bei der Bußgeldstelle dann Nachweise über die Funktionstüchtigkeit der Blitzeranlage an. Gegen den von der Bußgeldstelle gegen unseren Mandanten erlassenen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich zudem Einspruch ein. Dennoch wurde das Verfahren an das Amtsgericht Tiergarten weitergeleitet. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber auf die Widersprüche in der Ermittlungsakte hinweisen, woraufhin das Amtsgericht Tiergarten schließlich dazu bereit war, die ursprünglich verhängte Geldbuße auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 € zu reduzieren. Auch entfiel dadurch die Eintragung eines Punktes, worüber unser Mandant sehr erleichtert war.

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