Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
08. Februar 2021: Verfahren wegen Ladendiebstahls wegen Geringfügigkeit eingestellt
Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich nach Durchsicht dieser mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. In dem Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Diebstahls wegen Geringfügigkeit und mangels öffentlichen Interesses einzustellen. Diese Anregung begründete Rechtsanwalt Dietrich unter anderem mit dem geringen Wert des Artikels sowie der Tatsache, dass dem Baumarkt kein Schaden entstanden war, da unser Mandant den Artikel noch vor Ort bezahlt hatte. Weiter wies Rechtsanwalt Dietrich auf die emotionale Ausnahmesituation unseres Mandanten am Tag des Vorfalls hin und erläuterte die entsprechenden Hintergründe. Rechtsanwalt Dietrich nannte zusätzlich weitere Gründe, die für eine geringe Schuld unseres Mandanten sprechen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren wegen Ladendiebstahls anregungsgemäß ein.
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