Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

08. Juli 2019: Verfahrenseinstellung bei Diebstahlsverdacht

Wegen Diebstahlverdachts wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ermittelt. Unser Mandant soll die Handtasche einer Frau auf einem Supermarktplatz in Berlin-Rudow bei sich im Auto verstaut haben und anschließend weggefahren sein. Auf unseren Mandanten als möglichen Täter war die Polizei Berlin gekommen, weil sie Videomaterial des Supermarktes gesichtet hatten. Darauf war das Auto nebst Nummernschild deutlich erkennbar.

Nach Überprüfung der Halteranschrift ergab sich unser Mandant als Halter des Wagens. Dieser wurde sodann von der Polizei Berlin bei sich zu Hause aufgesucht. Im Zuge dessen übergab unser Mandant die Tasche sowie zuvor entnommenes Bargeld an die Polizei. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant dann zu seinem Erstaunen ein Schreiben der Polizei Berlin. Darin wurde er als Beschuldigter eines Diebstahls geführt. Mit diesem Schreiben wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihm um rechtliche Vertretung in dieser Angelegenheit. In einem ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin stellte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen am Tattag richtig und regte an das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Es fehlte unserem Mandanten schlicht die Absicht, die Tasche zu entwenden und diese für sich zu behalten. Vielmehr steckte er die Tasche ein, um sie der eigentlichen Eigentümerin zurückzugeben und um sie vor anderen Zugriffen zu schützen. Auch das weitere Handeln unseres Mandanten sprach gegen einen Diebstahlsverdacht. So war es für unseren Mandanten reine Gewohnheit, das Geld von der Handtasche zu trennen. Unser Mandant ist Berufskraftfahrer und besitzt einen Personenbeförderungsschein. Daher hatte er es sich über viele Jahre hinweg angewöhnt, Wertgegenstände beim Verlassen seines Fahrzeugs mitzunehmen. So auch in diesem Fall. Dieser Argumentation konnte die Amtsanwaltschaft Berlin folgen und stellte das Verfahren gemäß der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs ein. Unser Mandant war darüber sehr erfreut. Er hatte bereits befürchtet, seinen Personenbeförderungsschein im Falle einer Verurteilung zu verlieren.

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