Referenz
08. Juni 2020: Körperverletzung - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
08. Juni 2020: Körperverletzung - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
Nachdem unser Mandant den Anhörungsbogen als Beschuldigter in diesem Fall erhalten hatte, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Kontakt und bat ihn, sich dieses Falls anzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit, alle Ermittlungsergebnisse - insbesondere die von der Lebensgefährtin gemachte Zeugenaussage - einzusehen. Diese Zeugenaussage konnte Rechtsanwalt Dietrich sehr zum Vorteil unseres Mandanten nutzen. Die Lebensgefährtin hatte angegeben, an diesem Abend Alkohol getrunken zu haben. Auch wollte sie den gegenüber unserem Mandanten gemachten Vorwurf der Körperverletzung in nüchternem Zustand nicht erneut wiederholen, was Rechtsanwalt Dietrich dahingehend deutete, dass unser Mandant in keiner Weise handgreiflich und zu Unrecht bzw. aus Rache belastet worden war. Diese Punkte teilte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz der Amtsanwaltschaft Berlin mit und beantragte, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Mit Erfolg.
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