Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

08. November 2023: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Während einer Zollkontrolle wurde eine Postsendung mit Heroin, Haschisch und Amphetaminen sichergestellt. Diese war an unseren Mandanten adressiert, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berlin ihm vorwarf, Betäubungsmittel bestellt zu haben und diese aus dem Ausland eingeführt zu haben.

Daraufhin wurde die Strafrechtskanzlei Dietrich von unserem Mandaten aufgesucht, welcher ihn um rechtlichen Beistand bat. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde und beantragte anschließend in einem ausführlichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Verfahren mangels Tatnachweis gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. In seinem Schreiben wies er besonders auf die mangelhafte Beweisführung hin.

Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft schließlich und sie stellten das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

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