Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

09. Dezember 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung gegen Geldauflage

Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durch den Anbau von Cannabis und des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln wurde gegen unseren Mandanten von der Polizei in Bernau ermittelt. Unser Mandant soll zusammen mit einer anderen Person ca. 20 Cannabispflanzen angebaut haben. Die Polizei wurde auf den Anbau der Pflanzen im Rahmen einer Hausdurchsuchung aufmerksam, die dadurch veranlasst worden war, dass der Mitangeschuldigte berauscht Motorrad gefahren sein soll.

Weiterhin wurde szenetypisches Verpackungsmaterial sichergestellt. Sofort kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um strafrechtliche Vertretung in diesem Fall. Nach erfolgter Akteneinsichtnahme setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) mit dem Inhalt auf, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diese Anregung mit der geringen Schuld unseres Mandanten, der unbestimmten Wirkstoffmenge des noch nicht abgeernteten Cannabis und der sich daraus (eventuell) ergebenden Eigenbedarfsregelung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage – sehr zur Freude unseres dadurch immer noch unbescholtenen Mandanten – ein.

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