Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

09. März 2018: Vorwurf der Hehlerei – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts und Abwendung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei geführt. Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen (ED-Behandlung) angeordnet. Bei der zuständigen Polizeidienststelle sollten unserem Mandanten deshalb Fingerabdrücke abgenommen, Lichtbilder gefertigt und eine Personenbeschreibung erstellt werden. Weil die Polizei in ihrem Bescheid über die ED-Behandlung auch die sofortige Vollziehbarkeit dieses Verwaltungsakts anordnete, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um anwaltliche Unterstützung. 

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.