Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

09. März 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Sozialleistungsbetrugs

Da unsere Mandantin es unterlassen hatte, die zwischenzeitliche Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dem Jobcenter zu melden, soll sie unrechtmäßige Sozialleistungen bezogen haben. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hatte deshalb gegen unsere Mandantin einen Strafbefehl wegen Betruges beantragt, in welchem eine Geldstrafe festgesetzt wurde.

Nachdem ihr der Strafbefehl zugestellt worden ist, nahm unsere Mandantin Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den erlassenen Strafbefehl Einspruch ein und beantragte in einem ausführlichen Schriftsatz, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Rückzahlung des vom Jobcenters überbezahlten Betrages gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierbei wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf die psychische Erkrankung unserer Mandantin hin und machte glaubhaft, dass es ihr daher unmöglich war, sich mit der Situation auseinanderzusetzen. Vielmehr hatte sie aufgrund ihrer Wohnungs- und Arbeitslosigkeit nicht bemerkt, weiterhin Sozialleistungen erhalten zu haben. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht daher davon überzeugen, dass unsere Mandantin eine nur geringe Schuld zu tragen hatte. Das Verfahren konnte folglich durch eine Wiedergutmachungszahlung in Höhe des überbezahlten Betrages gemäß § 153a StPO eingestellt werden. Hierüber war unsere Mandantin angesichts des psychisch sehr belastenden Strafverfahrens sehr erleichtert.

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