Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
09. November 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung gegen Geldauflage
Der Auftraggeber unserer Mandantin verdiente seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Tee. Nachdem unsere Mandantin zunächst von einer strafbaren Handlung im Wege der Beschuldigtenvorladung erfuhr, setzte sie sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung und beauftragte ihn, sich dieses Falls anzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte dann Akteneinsicht, wertete diese nach Erhalt gründlich aus und verfasste ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin regte er eine Verfahrenseinstellung gegen das Ableisten von Sozialstunden an. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei besonders deutlich auf den Umstand, dass unsere Mandantin überhaupt nicht gewusst haben konnte, dass sich in dem von ihr angenommenen Paket Betäubungsmittel befunden haben. Auch war es unserer Mandantin nicht möglich gewesen, anderweitig darauf zu schließen, dass sich in dem Paket Betäubungsmittel befunden haben. Insbesondere handelte es sich um eine wesentliches Arbeitsfeld des Auftraggebers unserer Mandantin, Tee zu im- und exportieren. Dennoch wurde unsere Mandantin wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt. In einem persönlichen Gespräch mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich für unsere Mandantin eine solche Einstellungsmöglichkeit erwirken. Dabei ging Rechtsanwalt Dietrich erneut nachdrücklich auf die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe ein. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daraufhin das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen das Ableisten von Sozialstunden ein.
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