Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG
11. Februar 2019: Verstoß BtMG - Einstellung mangels Tatnachweis
Bei Durchsuchung des Fahrzeuges wurden weitere Betäubungsmittel aufgefunden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem an die Staatsanwaltschaft Stralsund gerichteten Schriftsatz darlegen, dass aus dem Konsum von Drogen nicht zwangsläufig ein vorausgegangener Besitz geschlossen werden kann. Der Eigenkonsum ist nicht strafbar. Auch die aufgefundenen Betäubungsmittel könnten nicht unserem Mandanten zugerechnet werden, da das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird. Die Staatsanwaltschaft Stralsund stellte deshalb das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.
Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.
Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.