Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruch und Jungendstrafrecht
11. Februar 2020: Wohnungseinbruch und Jungendstrafrecht – Einstellung
Rechtsanwalt Dietrich besprach deshalb zeitnah die Möglichkeiten einer Einstellung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Insbesondere die Staatsanwaltschaft war aufgrund der vermeintlich schwerwiegenden Straftat und bereits vorhandenen Einträgen im Erziehungsregister zunächst hierzu nicht bereit. In der Gerichtsverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich nochmals positive Umstände für unseren Mandanten vor. Nach einer längeren Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden und drei Beratungsgesprächen zur Berufsfindung einzustellen.
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