Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruch und Jungendstrafrecht

11. Februar 2020: Wohnungseinbruch und Jungendstrafrecht – Einstellung

In einer Einfamilienhaussiedlung in Berlin Reinickendorf wurde unser jugendlicher Mandant von einem Nachbarn beobachtet, wie er mit zwei Freunden auffällig ein Grundstück beobachtete. Als alle drei dann das Grundstück betraten, alarmierte der Nachbar die Polizei. Alle drei konnten auf dem Grundstück festgenommen werden, wobei bei unserem Mandanten mehrere Werkzeuge und Handschuhe aufgefunden wurden. An der Terrassentür wurden erhebliche Hebelspuren festgestellt. Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben. Erst nachdem unser Mandant die Anklageschrift erhalten hatte, meldete er sich mit seiner Mutter bei Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich besprach deshalb zeitnah die Möglichkeiten einer Einstellung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Insbesondere die Staatsanwaltschaft war aufgrund der vermeintlich schwerwiegenden Straftat und bereits vorhandenen Einträgen im Erziehungsregister zunächst hierzu nicht bereit. In der Gerichtsverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich nochmals positive Umstände für unseren Mandanten vor. Nach einer längeren Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden und drei Beratungsgesprächen zur Berufsfindung einzustellen. 

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