Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

12. Juli 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis bei missbräuchlicher Verwendung eines polizeilichen Dienstsiegels

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das Dienstsiegel der Polizei dazu genutzt zu haben, einen Antrag auf Telekommunikationsbevorrechtigung für zwei Telefonnummern zu stellen. Durch die Bevorrechtigung werden dem Berechtigten Anschlüsse und Übertragungswege vorrangig bereitgestellt sowie Verbindungen ins Mobilfunknetz vorrangig hergestellt. Dies führt beim Berechtigten zu einem deutlich besseren Empfang. Da dies jedoch unautorisiert geschehen sein soll, wurde unser Mandant der Urkundenfälschung verdächtigt. Zusätzlich soll er für den Antrag notwendige Unterschriften gefälscht haben.

Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft, suchte er Rechtsanwalt Dietrich zwecks Rechtsbeistands auf. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht. In einem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich dabei herausstellen, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten schwer erbracht werden könne. Aus der Ermittlungsakte gehe nicht nachvollziehbar hervor, wie unser Mandant den Antrag manipuliert haben soll. Auch bestünden erhebliche Zweifel daran, ob es sich überhaupt um eine Urkunde handeln könne. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Ansicht von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

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