Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren, Körperverletzung, Beleidigung Sachbeschädigung

12. Juni 2018: Vorwurf Schwarzfahren und anschließender Körperverletzung und Beleidigung - Einstellung des Verfahrens

In einer Fahrausweiskontrolle in der S-Bahn Berlin konnte unser Mandant keinen Fahrausweis vorzeigen. Er weigerte sich auch, seiner Personalien anzugeben und die S-Bahn zu verlassen. In einem anschließenden Gerangel schlug unser Mandant mit der Faust auf das Nasenbein. Weiterhin äußerte unser Mandant zu den Kontrolleuren insbesondere, dass sie alle Fotzen seien und man sich auf dem Bahnsteig richtig schlagen könne.

Als unser Mandant aus der S-Bahn gebracht wurde, riss er nach an der Uhr eines Kontrolleures. Die Uhr ging dabei kaputt. Auf einem S-Bahnhof in Berlin Mitte wurde unser Mandant der bereits hinzugerufenen Polizei übergeben. Es wurde ein Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) Körperverletzung und Beleidung eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant aufgrund von persönlichen Problemen Alkohol getrunken habe. Deshalb sei es zu dem strafrechtlich relevanten Verhalten unseres Mandanten gekommen. Unser Mandant würde dies auch sehr bereuen. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen. 

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