Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Versuchter Totschlag
12. Juni 2020: Versuchter Totschlag – Einstellung in der Hauptverhandlung
Nachdem die Polizei am Tatort erschienen war und unser Mandant mit einem Rettungswagen abtransportiert worden war, erging zunächst eine Festnahmeanzeige gegen unseren Mandanten. Noch am selben Tag wurde vom Amtsgericht Strausberg ein Haftbefehl gegen unseren Mandanten erlassen, da Fluchtgefahr angenommen wurde. Der Vollzug dieses Haftbefehls wurde jedoch unter Auflagen ausgesetzt. Umgehend suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nach beantragter Akteneinsicht und Analyse der Ermittlungsakte, setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf. Darin regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte vor allem mit der geringen Schuld unseres Mandanten. Insbesondere bestritt Rechtsanwalt Dietrich fremdenfeindliche Motive unseres Mandanten. Auch hatte sich unser Mandant bei dem gesamten Geschehen selbst am schwerwiegendsten verletzt, da die anderen beiden Beteiligten als Reaktion auf seine Angriffe umso heftiger auf ihn einwirkten. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die Aussage des unbeteiligten Zeugen gezielt verwerten. Auch war unser Mandant, ebenso wie die beiden anderen Beteiligten, an diesem Abend stark alkoholisiert gewesen. Eine körperliche Auseinandersetzung war dadurch erst begünstigt worden. Dennoch erging eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) immerhin nur noch wegen gefährlicher Körperverletzung, die zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Bernau bei Berlin zugelassen wurde. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die Gründe, die gegen eine Verurteilung sprechen, mit Nachdruck vor. Dieses Mal erfolgreich. Rechtsanwalt Dietrich konnte sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.
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