Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen

12. Mai 2021: Strafverfahren wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen mangels Tatnachweises eingestellt

Unsere Mandantin ist als Pflegekraft in einem Pflegewerk für Senioren tätig und soll einen der demenzkranken Bewohner körperlich verletzt haben. Nachdem der von unserer Mandantin zuvor betreuter Bewohner Hämatome am Körper aufwies, hatte eine Mitarbeiterin unserer Mandantin gegen diese Anzeige wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen erstattet. Unsere Mandantin bat Rechtsanwalt Dietrich daher um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung der Akte wandte er sich dann mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich unsere Mandantin zum Zeitpunkt des Vorfalls im Zimmer des Bewohners befunden hatte, um diesen zu versorgen. Der Bewohner habe jedoch – wie in der Vergangenheit bereits schon öfter – sehr aggressiv reagiert und wild um sich geschlagen und getreten, woraufhin unsere Mandantin lediglich versucht hatte, diesen wieder zu beruhigen und hinzulegen. Dabei seien die Hämatome entstanden. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere auf das rechtsmedizinische Gutachten hin, nach dem die von unserer Mandantin gemachten Aussagen zum Geschehensablauf nicht im Widerspruch zu den festgestellten Verletzungen des Bewohners stehen würden. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweises ein.

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