Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

13. Dezember 2018: Computerbetrug – Einstellung in Hauptverhandlung

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten zunächst ein Strafverfahren wegen Unterschlagung geführt. Unser Mandant soll als Mitarbeiter eines Telefonanbieters mehrere Telefonverträge abgeschlossen haben. Zu den Verträgen gehörte auch immer die Lieferung eines hochwertigen Handys. Diese Handys ließ unser Mandant an seine Anschrift liefern. Nach der Lieferung kündigte unser Mandant die Verträge ohne die Handys zurückzugeben.

Deshalb erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage zunächst wegen Unterschlagung. Das Gericht ging entgegen der Anklageschrift bei diesem Sachverhalt nicht von einer Unterschlagung, sondern von Computerbetrugstaten aus. Rechtsanwalt Dietrich regte zunächst außerhalb der Hauptverhandlung an, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin war hierzu aufgrund des Gesamtschadens von fast 4.000,00 € nicht bereit. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf die positive Entwicklung unseres Mandanten verweisen. Auch stellt er da, dass ein Tatnachweis sehr aufwendig wäre. Insbesondere müsste das Gericht mehrere Zeugen aus ganz Deutschland laden. Deshalb war schließlich das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, dass Verfahren wegen Computerbetruges gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.