Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

13. Januar 2022: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes eines Campingplatzes in Mecklenburg-Vorpommern angetroffen. Die Sicherheitsdienstmitarbeiter hatten den Verdacht, dass unser Mandant und seine Freunde Drogen konsumieren würden. Es wurden die Zelte unseres Mandaten und seiner Freunde durchsucht und ein Rucksack mit Betäubungsmitteln festgestellt. Insbesondere wurden Marihuana, LSD-Trips und Heroin aufgefunden. Daraufhin riefen sie die Polizei. Unser Mandant erhielt, vom Amtsgericht Rostock einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Er beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Strafverteidigung. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Rechtsanwalt Dietrich legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und verfasste ein Schreiben an das Amtsgericht. Darin regte er an, dass Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Er führte aus, dass schon die Durchsuchung der Rucksäcke unseres Mandaten und seiner Freunde problematisch sei, da Zweifel bestehen, dass diese Durchsuchung freiwillig geschah. Zudem liegen, nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich, weitere Verfahrensfehler nahe. Das Amtsgericht folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich, sodass das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurde.

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