Referenz
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
13. März 2018: Einstellung des Strafbefehlsverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung
Erst kurz vor der bereits anberaumten Hauptverhandlung meldete sich unsere Mandantin in der Strafrechtskanzlei Dietrich. Unmittelbar nach seiner Mandatierung reagierte Rechtsanwalt Dietrich auf den bereits fortgeschrittenen Verfahrensstand und gab gegenüber dem Gericht eine Erklärung ab. In dieser arbeitete Rechtsanwalt Dietrich bezugnehmend auf den gemachten Tatvorwurf heraus, dass zwischen unserer Mandantin und ihrem Nachbarn bereits seit Jahren ein heftiger Nachbarschaftsstreit besteht, der schon des Öfteren zu Provokationen und Anschuldigungen geführt hatte. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin wiederholt von ihrem Nachbarn belästigt worden war, insbesondere durch eine nicht ordnungsgemäße Ablagerung von Gartenabfällen. Insofern habe unsere Mandantin sich gegen diese Belästigung wehren wollen, indem sie die Abfälle mit dem Laubbläser etwas wegpustete, was der Nachbar mitbekam. Die Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung sei jedoch nicht hinreichend begründet, sondern stelle sich vielmehr als weiterer „Racheakt“ des Nachbarn dar. Nach diesen Ausführungen war das Gericht bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße unterhalb von 1.000 € einzustellen.
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