Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche und Betrug

14. April 2023: Transfer von unrechtmäßig erlangten Vermögenswerten – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht,  da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche und Betrugs geführt wurde. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, diverse Geldbeträge in dem Wissen weitergeleitet zu haben, dass diese unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte sind. Außerdem soll er auf Ebay ein Nachtsichtgerät verkauft haben, wobei er zwar das Geld auf sein Konto überwiesen bekam, das Gerät jedoch nie versendet haben soll.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass unser Mandant als sogenannter Finanzagent missbraucht worden ist und selber getäuscht wurde. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.

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