Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht

14. September 2018: Raub, Diebstahl und Schwarzfahren – trotz mehrerer Vorstrafen lediglich Verwarnung

Gemeinsam mit anderen Jugendlichen hatte unser 15-jähriger Mandant in Berlin-Mitte und Prenzlauer Berg wiederholt Fußgänger zunächst in ein Gespräch verwickelt, dann mit den Fäusten geschlagen und ausgeraubt. Außerdem hatte unser Mandant mehrfach Ladendiebstähle begangen und war über einen längeren Zeitraum schwarzgefahren.

Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob daraufhin mehrere Anklagen vor dem Jugendrichter. Das Gericht beabsichtigte, alle angeklagten Taten gemeinsam abzuurteilen und beraumte eine Hauptverhandlung an. Angesichts der Erheblichkeit der Tatvorwürfe und weil unser Mandant bereits vorbestraft war, schien eine Freiheitsstrafe in diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Zu der Hauptverhandlung ist unser Mandant dann nicht erschienen. Daraufhin erließ der Richter einen Haftbefehl.

Um unserem Mandanten die drohende Verhaftung zu ersparen, führte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Gespräch mit dem Richter, in dem man die Möglichkeit einer Haftverschonung ins Auge fasste, wenn sich unser Mandant stellen würde. Jedoch erschien unser Mandant auch bei der Haftbefehlsverkündung nicht, woraufhin Rechtsanwalt Dietrich erneut mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft sprach, um die Vollstreckung des Haftbefehls abzuwenden. Rechtsanwalt Dietrich erreichte dadurch die Anberaumung eines weiteren Termins vor dem Jugendgericht. Zu diesem Termin erschien unser Mandant schließlich, sodass auch die Hauptverhandlung stattfinden konnte. Rechtsanwalt Dietrich legte in der Verhandlung ausführlich dar, dass unser Mandant zur Tatzeit durch seine familiäre Situation überfordert war, sein Leben in Zukunft aber besser in den Griff bekommen wolle. Obwohl unser Mandant bereits wegen mehrerer Taten vorbestraft und zu den vorangegangenen Terminen nicht erschienen war, wurde er vom Jugendrichter lediglich verwarnt.

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