Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Leistungsbetrug

15. April 2020: Leistungsbetrug – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts auf Leistungsbetrug ermittelt. Er soll in Berlin-Hakenfelde einen Elektrizitätszähler manipuliert haben. Dabei soll er einen Magneten an den Zähler angebracht haben, damit dieser nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert und sich daraus niedrigere Verbrauchswerte ergeben. Das Versorgungsunternehmen war von unserem Mandanten gerufen worden, da er ungewöhnlich hohe Verbrauchswerte angezeigt hatte. Daraufhin wurde das Messgerät vor Ort entfernt und einer eingehenden Untersuchung zugeführt. Das Versorgungsunternehmen kam daraufhin zu dem Ergebnis, dass das Messgerät manipuliert worden war. Das erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei Berlin und unser Mandant erhielt einen Anhörungsbogen als Beschuldigter.

Unser Mandant setzte sich unverzüglich in Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit der strafrechtlichen Verteidigung. Nach dessen Mandatierung und erfolgter Akteneinsicht, setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz mit dem Antrag auf, das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete dabei den Verdacht auf eine Manipulation durch Hinweise auf das Alter des Messgeräts oder andere Einwirkungen, die Gebrauchsspuren entstehen lassen können. Weiterhin führte Rechtsanwalt Dietrich die gegen die Tatbegehung sprechende Tatsache aus, dass sich unser Mandant selbstständig beim Versorgungsunternehmen gemeldet hatte. Auch den Umstand, dass gar kein Magnet sichergestellt wurde, nutzte Rechtsanwalt Dietrich gezielt aus. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich insofern, als dass sie einer ebenfalls von ihm vorgeschlagenen Einstellung gegen Geldauflage zustimmte. Nach Zahlung der Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten dann endgültig eingestellt.

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