Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
15. Oktober 2024: Drogen übers Internet bestellt - Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einzustellen. Als Begründung trug Rechtsanwalt Dietrich verschiedene Argumente vor, mit denen er Zweifel an der Strafbarkeit unserer Mandantin wecken konnte. Mit seinem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mangels Tatnachweisen einzustellen.
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