Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Räuberische Erpressung
15. September 2021: Strafverfahren wegen räuberischer Erpressung mangels Tatnachweis eingestellt
Unser Mandant suchte daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Berlin auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wandte sich dann mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben zunächst darauf hin, dass sich nicht nachweisen lasse, dass es sich bei den bei der Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmten Kopfhörern tatsächlich um die Kopfhörer des Geschädigten handelt. Außerdem verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die widersprüchlichen Aussagen des Geschädigten und zog zudem die Wiedererkennung unseres Mandanten durch den Geschädigten bei der Wahllichtvorlage in Zweifel. Dieser war sich unsicher gewesen, welche Rolle der von ihm vermeintlich wiedererkannte Täter gehabt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweis ein
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