Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

16. April 2021: Unfallflucht mit Schaden in Höhe von 800,00 € - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises

Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen unseren Mandanten ein. Rechtsanwalt Dietrich stellte umgehend einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Er führte gegenüber der Staatsanwaltschaft an, dass unser Mandant lediglich den Aufprall mit dem Laternenmast bemerkt hatte. Den Schaden an seinem Auto hatte er daher auch nur mit diesem Anstoß in Verbindung gebracht und sich zudem abgesichert, dass an der Laterne keine Schäden entstanden sind. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Auswertung der Ermittlungsakte die Zeugenaussagen entkräften. Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht annehmen können und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.

Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen unseren Mandanten ein. Rechtsanwalt Dietrich stellte umgehend einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Er führte gegenüber der Staatsanwaltschaft an, dass unser Mandant lediglich den Aufprall mit dem Laternenmast bemerkt hatte. Den Schaden an seinem Auto hatte er daher auch nur mit diesem Anstoß in Verbindung gebracht und sich zudem abgesichert, dass an der Laterne keine Schäden entstanden sind. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Auswertung der Ermittlungsakte die Zeugenaussagen entkräften. Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht annehmen können und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.

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