Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Räuberische Erpressung

17. April 2019: Anklage räuberische Erpressung – Einstellung in Hauptverhandlung

Im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn konnte unser Mandant kein Ticket vorlegen. Deshalb sollte unser Mandant seine Personalien angeben und mittels Ausweis belegen. Unser Mandant gab lediglich seinen Namen an. Er weigerte sich, sein Geburtsdatum zu benennen und einen Ausweis vorzulegen. Deshalb riefen die Kontrolleure die Polizei. Unser Mandant war hiermit nicht einverstanden und versuchte, zu fliehen.

Deshalb entwickelte sich eine heftige Auseinandersetzung, in welcher unser Mandant die Kontrolleure schlug und trat. Auch gegenüber der eingetroffenen Polizei weigerte sich zunächst unser Mandant sein Geburtsdatum anzugeben. Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde aufgrund des Vorfalls nicht nur ein Strafverfahren wegen Schwarzfahrens und Körperverletzung eingeleitet. Vielmehr wurde ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung geführt, weil die Staatsanwaltschaft der Auffassung war, dass unser Mandant durch die Körperverletzung verhindern wollte, dass das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben werden kann. Bei einer räuberischen Erpressung handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Nach Anklageerhebung vor dem Schöffengericht beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. Aufgrund der hohen Straferwartung wurde Rechtsanwalt Dietrich als Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten eine Erklärung ab. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass unser Mandant im Besitz eines Fahrscheins gewesen sei, diesen aber lediglich vergessen hatte. Deshalb ging es unserem Mandanten nicht um die Verhinderung der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes. Unser Mandant sei auch davon ausgegangen, dass die Kontrolleure kein Recht hatten, ihn festzuhalten. Nach der Vernehmung mehrerer, auch unbeteiligten Zeugen, war das Gericht bereit, den Vorwurf räuberische Erpressung nicht weiter aufrecht zu erhalten. Vielmehr wurde das Verfahren auf die Körperverletzung beschränkt. Da es sich bei einer Körperverletzung nicht um ein Verbrechen handelt, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Auflage einzustellen.

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