Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

17. April 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatverdachts

Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Schwäbisch Hall wegen des Verdachts des Diebstahls, der Sachbeschädigung und der Unterschlagung ermittelt. Konkret vorgeworfen wurde ihr dabei, dass sie mehrere Einrichtungsgegenstände aus einer Mietwohnung entwendet sowie Teile der Wohnung beschädigt haben soll. Zudem soll sie einen geliehenen Staubsauger nicht zurückgegeben haben. Angezeigt wurde unsere Mandantin von der damaligen Vermieterin der Wohnung.

Unsere Mandantin wandte sich nach Erhalt des Anhörungsbogens sofort an Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm in diesem Fall vertreten zu lassen. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass zu keinem Zeitpunkt ein Verlust der behaupteten Gegenstände tatsächlich festgestellt worden war. Der Vorwurf beruhte lediglich auf den Behauptungen der Vermieterin. Weiterhin ging Rechtsanwalt Dietrich auf die mietrechtlichen Streitigkeiten ein, die schon bestanden, als unsere Mandantin und ihr Ehemann noch in der alten Wohnung lebten. Im Zuge dessen war auch mehrfach versucht worden, unsere Mandantin durch Einschüchterungsversuche mittels krimineller Gruppierungen gefügig zu machen. Es drängte sich zudem der Verdacht auf, dass unsere Mandantin und ihr Ehemann Opfer von Bereicherungsversuchen der damaligen Vermieterin geworden waren. Diese Ausführungen teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Heilbronn detailliert mit. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

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