Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

17. Mai 2022: Verfahren wegen Diebstahls mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Diebstahls, da diese ihrem ehemaligen Lebensgefährten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft 4.000,00 € aus einem Umschlag unter dessen Bett entwendet haben soll. Als sich unsere Mandantin daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich wandte, zeigte dieser sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht.

Nach Auswertung der Akte beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In einem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass kein hinreichender Tatnachweis geführt worden war. Zunächst war nicht bewiesen worden, dass der ehemalige Lebensgefährte unserer Mandantin überhaupt so viel Bargeld in einem Umschlag unter seinem Bett besaß. Auch konnte nicht geklärt werden, wann es zu einem Verlust des Geldes gekommen sein sollte. Zudem war es nicht ausgeschlossen, dass eine andere Person das Bargeld gestohlen hat, da unsere Mandantin nicht die einzige Person war, die zu der Wohnung ihres ehemaligen Lebensgefährten Zugang hatte. Außerdem konnte das gegenständliche Bargeld auch nicht bei unserer Mandantin aufgefunden werden. Bei Auswertung der Ermittlungsakte drängte sich Rechtsanwalt Dietrich vielmehr der Verdacht auf, dass sich der ehemalige Lebensgefährte unserer Mandantin mit der Belastung bei dieser für die Trennung rächen wollte, da unsere Mandantin sich unerwartet von diesem getrennt hatte. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin schließlich mangels Tatnachweis ein.

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