Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

30. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Einstellung in der Hauptverhandlung

Der Fahrer und Beifahrer eines Cabriolets zeigten unseren Mandanten an, dass er sie an einer Kreuzung in Berlin Lichtenberg mit einem Schlagstock bedroht haben soll. Der Hintergrund soll gewesen sein, dass unser Mandant mit seinem mitgeführten Hund sehr rabiat umgegangen sein soll. Hierauf angesprochen, habe unser Mandant den Schlagstock gezogen uns sei auf das Fahrzeug zugelaufen. Die Zeugen konnten sich nur durch zügiges Anfahren vor einem Übergriff schützen.

Die unmittelbar danach alarmierte Polizei konnte unseren Mandanten in Tatortnähe feststellen. Bei der Überprüfung soll sich unser Mandant erheblich gewehrt haben, so dass ebenfalls eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erstattet wurde. Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung. Da unser Mandant in der Vergangenheit bereits polizeilich wegen Körperverletzung aufgefallen war und es zu angeblich erheblichen Widerstandshandlungen gekommen sei, war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Nach Anklageerhebung wegen Nötigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Amtsgericht Tiergarten auf. Rechtsanwalt Dietrich legte da, dass sich unser Mandant mittlerweile auf einem guten Weg befinden würde, er insbesondere ein Studium aufgenommen habe. Deshalb hielt das Amtsgericht Tiergarten es für möglich, das Verfahren in der Hauptverhandlung einzustellen. Unser Mandant wurde durch Rechtsanwalt Dietrich umfangreich auf die Hauptverhandlung vorbereitet. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich nach Vernehmung unseres Mandanten auch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft überzeugen, dass unser Mandant seine Lehren aus dem Vorfall gezogen habe und diesen bereue. Die Strafsache wurde deshalb in der Verhandlung eingestellt. Die anwesenden Zeugen, insbesondere die Polizisten, beschwerten sich hierüber lautstark beim Gericht.

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