Referenz

Fachanwalt Verkehrsrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)

17. September 2020: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) – Einstellung des Verfahrens

Gegen unsere Mandantin wurde ein Strafbefehl erlassen. Sie soll an zwei Verkehrsunfällen am selben Tag beteiligt gewesen und sich in einem Fall unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Unsere Mandantin hatte bei der Polizei Angaben gemacht, in denen sie einen anderen Fahrer benannte.  Dieser bestritt jedoch die Vorwürfe. Deshalb und weil die von ihr gemachten Angaben in sich widersprüchlich waren, setzte das Amtsgericht in einem Strafbefehl eine Geldstrafe und eine Fahrerlaubnisentziehung für drei Monate fest. Infolgedessen wandte unsere Mandantin sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Nach Durchsicht der Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich aus dem Sachverhalt herausarbeiten, dass die Möglichkeit besteht, dass unsere Mandantin lediglich an einem der Unfälle beteiligt gewesen ist. Bei diesem soll unsere Mandantin vor Ort gewesen sein und eine polizeiliche Vernehmung gemacht haben. Von einem zeitlich davor liegenden zweiten Unfall, bei dem sie Fahrerflucht begangen haben soll, wusste unsere Mandantin nichts. Rechtsanwalt Dietrich regte deshalb beim Gericht an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte dabei den Tathergang gegenüber dem Gericht dergestalt schildern, dass nicht sicher davon ausgegangen werden konnte, dass unsere Mandantin bei dem Unfall mit Fahrerflucht das Fahrzeug geführt hatte. Auch die Widersprüche in der Einlassung unserer Mandantin konnte Rechtsanwalt Dietrich klarstellen.

Das Gericht konnte infolgedessen nicht mehr sicher ausschließen, dass unsere Mandantin nicht selbst in dem Fahrzeug gefahren ist und war deshalb bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300,00 € einzustellen.

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