Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Brandstiftung
17. September 2021: Verfahrenseinstellung bei Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung
Nach Zustellung der Vorladung als Beschuldigter hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert. Seine Freunde hatten bereits bei der Polizei ausgesagt und unseren Mandanten für die Entsorgung der Asche verantwortlich gemacht. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin in Verbindung und schilderte den Verlauf der Geschehnisse. Dabei betonte er das positive Verhalten unseres Mandanten, da dieser sich bemüht hatte, das Feuer selbstständig zu löschen und auch die Feuerwehr rechtzeitig alarmierte, bevor es zu größeren Schäden kommen konnte. Deshalb regte er auch an, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Hiermit war auch die Staatsanwaltschaft einverstanden.
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