Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

18. Januar 2024: Verkauf von gestohlen Echthaarteilen – Einstellung des Strafverfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, gemeinsam mit drei weiteren Beschuldigten versucht zu haben, gestohlene Echthaarteile zu verkaufen. Die Echthaarteile sollen aus einem Geschäftseinbruch stammen und einen Wert von mehr als 100.000,00 € haben. Dabei wurde unser Mandant durch einen von der Polizei fingierten Verkauf festgestellt. Aus diesem Grund suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Akteneinsicht. Anschließend wandte er sich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich den tatsächlichen Geschehensablauf dar. Des Weiteren wies er mithilfe der Ermittlungsakte auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung hin. Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss

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