Referenz
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
18. Mai 2018: Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich erhob zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl und nahm Einsicht in die Ermittlungsakten. Sodann wandte er sich an das Amtsgericht und führte in einem Schriftsatz aus, weshalb das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen sei. So konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass sich unser Mandant nach verbalen Auseinandersetzungen mit seiner Freundin lediglich gegen deren weitere Angriffe gewehrt hatte. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass bei den Beteiligten keine erheblichen Verletzungen eingetreten waren. In diesem Zusammenhang machte Rechtsanwalt Dietrich nachvollziehbar, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen wäre. Das Amtsgericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.000 € an eine gemeinnützige Einrichtung ein. Unser Mandant war sehr froh, dass er durch die Unterstützung von Rechtsanwalt Dietrich die ursprünglich festgesetzte Geldstrafe in Höhe von fast 6.000 € nicht hatte bezahlen müssen. Zudem kam es durch die Verfahrenseinstellung nicht zu einer Eintragung in das Führungszeugnis unseres Mandanten.
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