Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

18. Mai 2020: Urkundenfälschung durch Radierung eines Fahrscheins - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Von der Polizei Berlin wurde unserem Mandanten sonstiger Betrug bzw. Urkundenfälschung vorgeworfen. Unser Mandant soll mit einem gefälschten Fahrausweis in einem Bus in Berlin-Wilmersdorf angetroffen worden sein. Der Fahrausweis soll dabei in der Weise bearbeitet worden sein, dass der vorherige Entwertungsstempel wegradiert worden war, um Platz für eine erneute Stempelung zu bieten. Diese Radierung war dem Kontrolleur aufgefallen, weswegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anzeige gegen unseren Mandanten erstattete.

Nachdem unser Mandant einen entsprechenden Anhörungsbogen von der Polizei erhalten hatte, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt sorgfältig aus. In seinem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin regte er dann an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Für eine Einstellung sprachen dabei vor allem das freundliche Verhalten unseres Mandanten während der Kontrolle und die geringe Schuld unseres Mandanten. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich den geringen Schaden, der der BVG entstanden ist, sowie die von unserem Mandanten bereits bezahlten zivilrechtlichen Kosten an. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen im Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Eine Verurteilung konnte so verhindert werden.

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