Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

18. November 2021: Einstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Hintergrund soll eine verbale und körperliche Auseinandersetzung auf dem RAW-Gelände in Berlin-Friedrichshain gewesen sein. Unser Mandant soll zusammen mit einem Freund zwei Männer angegriffen haben. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Freund unseres Mandanten ein Messer gezückt und die beiden Männer verletzt haben. Einer der beiden Zeugen hatte daher die Polizei herbeigerufen, welche die Verletzungen der Zeugen dokumentiert hatten.

Aus diesem Grund hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert und ihn mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich verfasste nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er den Verlauf der wechselseitigen Auseinandersetzung skizzierte. So konnte er die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant lediglich angemessen auf einen körperlichen Angriff der anderen Gruppe reagiert hatte. Er verwies dabei insbesondere auf die Verletzung unseres Mandanten, aufgrund der er noch vor Ort durch einen Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht worden ist. Daher war letztlich auch die Amtsanwaltschaft der Auffassung, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der körperliche Angriff zuerst von den Zeugen ausgegangen ist. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt. 

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