Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

19. Dezember 2018: Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung

Unser bereits zwei Mal vorbestrafte Mandant meldete sich in der Kanzlei nachdem er von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen worden ist. Ihm wurden eine Körperverletzung und eine Beleidigung vorgeworfen. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Dieser konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unser Mandant von seiner Ex-Lebensgefährtin und deren neuen Freund eine Anzeige erhalten hatte. Unser Mandant soll den neuen Lebensgefährten beleidigt und seiner Ex einen Zahn ausgeschlagen haben. Es gab eine unbeteiligte Person, die ebenfalls als Zeuge ausgesagt hatte und die Angaben der Geschädigten bestätigte.

Rechtsanwalt Dietrich regte bereits im Ermittlungsverfahren an, dass Verfahren einzustellen. Da unser Mandant bereits vorbestraft war, insbesondere wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in 16 Fällen, erhob die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage. Zu Beginn der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Beweislage mit dem Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Das Gericht bot Rechtsanwalt Dietrich im Falle eines Geständnisses eine „kleine Freiheitsstrafe“ an. Rechtsanwalt Dietrich lehnte dieses Angebot ab und wies darauf hin, dass wohl weitere Zeugen erforderlich seien. Schließlich war das Amtsgericht und die Amtsanwaltschaft bereit, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

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