Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
19. Dezember 2018: Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung
Rechtsanwalt Dietrich regte bereits im Ermittlungsverfahren an, dass Verfahren einzustellen. Da unser Mandant bereits vorbestraft war, insbesondere wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in 16 Fällen, erhob die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage. Zu Beginn der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Beweislage mit dem Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Das Gericht bot Rechtsanwalt Dietrich im Falle eines Geständnisses eine „kleine Freiheitsstrafe“ an. Rechtsanwalt Dietrich lehnte dieses Angebot ab und wies darauf hin, dass wohl weitere Zeugen erforderlich seien. Schließlich war das Amtsgericht und die Amtsanwaltschaft bereit, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.
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