Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / fahrlässige Geldwäsche

20. August 2020: Betrug und fahrlässige Geldwäsche als Finanzagent mit Schaden von fast 50.000 €– Einstellung in Verhandlung

Unser Mandant wurde durch einen Bekannten gefragt, ob er auf sein Konto Geld überweisen lassen könnte. Der aus Afrika stammende flüchtige Bekannte gab gegenüber unserem Mandanten an, dass er in Deutschland kein Konto eröffnen könne. Mit dem Geld wollte der Bekannte Autos in Deutschland kaufen und diese nach Afrika ausführen. Unser Mandant wollte seinem Bekannten helfen und stellte deshalb seinem Bekannten seine Kontodaten zur Verfügung. Auf das Konto unseres Mandanten gingen dann zwei Überweisungen von insgesamt fast 50.000 € ein. Unser Mandant war überrascht, als er einen Brief von der Polizei erhielt, in welchem ihm als Beschuldigter vorgeworfen wurde, einem anderen bei dessen gewerbsmäßigen Betrug Hilfe geleistet zu haben.

Unser Mandant war sich keiner Schuld bewusst und teilte der Polizei zunächst das Geschehen mit. Entgegen der Erwartung unseres Mandanten wurde das Verfahren nicht eingestellt, sondern er erhielt eine Anklageschrift. In dieser Anklageschrift wurde unserem Mandanten abermals vorgeworfen, einem Unbekannten bei dessen gewerbsmäßigem Betrug Hilfe geleistet zu haben. Es drohte deshalb als Strafe eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und die Anordnung der Einziehung von fast 50.000 €. Mit dieser Anklagschrift wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten mitteilen, dass offenbar im Internet von Betrügern Überweisungen zwischen einem Reisebüro und dessen Kunden abgefangen wurden und die Gelder durch Manipulation auf das Konto unseres Mandanten weitergeleitet wurden. Rechtsanwalt Dietrich beantrage zunächst gegenüber dem Gericht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen und das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies auf die Einlassung unseres Mandanten. Das Hauptverfahren wurde trotzdem eröffnet. In der Gerichtsverhandlung, nach der von Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten abgegebenen Erklärung, erteilte das Gericht einen rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Geldwäsche in Betracht käme. Gerade die hohen Beträge hätten unseren Mandanten misstrauisch machen müssen. Rechtsanwalt Dietrich verwies darauf, dass unser Mandant selbst auf die Ausführungen seines Bekannten vertraut habe. Schließlich war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Hierüber war unser Mandant nachvollziehbar sehr erleichtert.

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