Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

20. Mai 2020: Gemeinschaftliche begangene gefährliche Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unsere Mandantin waren von der Polizei Berlin Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführt worden. Sie soll gemeinsam mit Freunden in Berlin-Kreuzberg einen Mann mehrfach geschlagen haben. Mit dem Mann war die Gruppe bereits im Vorfeld in einer U-Bahn in Konflikt geraten. Dieser Konflikt verlagerte sich dann auf die verschiedenen Ebenen des U-Bahnhofes, an dem der Mann ausstieg. Insbesondere unsere Mandantin soll dabei die treibende Kraft hinter den Schlägen auf den Mann gewesen sein. Letztlich verschwand der Mann in einer U-Bahn und blieb unbekannt.

Umso verwunderte war unsere Mandantin über die ihr von der Polizei zugesandte Beschuldigtenvorladung wegen einer gefährlichen Körperverletzung. Unverzüglich suchte sie Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Im Erstgespräch sagte sie Rechtsanwalt Dietrich, dass sie dem unbekannten Mann bereits in der U-Bahn physisch angegriffen worden war. Auch während des Geschehens auf den Ebenen des U-Bahnhofes war unsere Mandantin von dem Mann ins Gesicht geschlagen worden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Der Ermittlungsakte waren Videoaufnahmen der Berliner Verkehrsbetriebe vom besagten U-Bahnhof beigefügt. Auf den Videoaufnahmen war lediglich zu erkennen, wie unsere Mandantin den Unbekannten gemeinsam mit anderen schlug. Nicht zu erkennen waren die vorherigen Auseinandersetzungen in der U-Bahn. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin teilte Rechtsanwalt Dietrich die näheren Hintergründe des Geschehens mit. Insbesondere verwies er dabei auf die von dem Unbekannten begonnene Streitigkeit und seinen Angriffen. Der von Rechtsanwalt Dietrich gemachten Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, folgte die Staatsanwaltschaft Berlin sehr zur Freude unserer Mandantin.

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