Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
20. November 2017: Verdacht auf Betriebsdiebstahl über 4.600 € – Einstellung des Verfahrens
Um das Ergebnis der Ermittlungen bewerten zu können, bat Rechtsanwalt Dietrich zunächst um Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Akten beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich nannte mehrere Aspekte, weshalb die in der Akte aufgeführten Anhaltspunkte nicht ausreichen würden, um einen Tatnachweis gegen unseren Mandanten zu führen. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die ermittelten Seriennummern der Smartphones auch durch eine fehlerhafte Eintragung von Leerverpackungen in das Computersystem zu den Unstimmigkeiten geführt haben könnten.
Die Strafverfolgungsbehörden wollten sich von den entlastenden Umständen jedoch nicht überzeugen lassen, sodass das Amtsgericht kurz darauf einen Strafbefehl erließ – nun wegen Diebstahls nur noch eines Smartphones. Rechtsanwalt Dietrich erhob sofort Einspruch und wandte sich nun direkt an das Amtsgericht. Mit seinem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich bei dem Gericht erreichen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurde.
Jedoch wurde unserem Mandanten auch nach der Verfahrenseinstellung der beschlagnahmte PC nicht herausgegeben. Auf seine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft erhielt unser Mandant lediglich den Hinweis, dass die Akte bereits archiviert sei. In der Folge wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut an die Staatsanwaltschaft und verlangte nachdrücklich die Herausgabe des Rechners. Schließlich kam man der Aufforderung von Rechtsanwalt Dietrich nach und gab unserem Mandanten den Computer zurück.
Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.
Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.