Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

20. September 2021: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf des Diebstahls eines Smartphones

Der Mieter eines Carsharing Autos in Berlin-Kreuzberg hatte nach Beendigung seiner Fahrt festgestellt, dass er sein Smartphone in der Mittelkonsole des Autos vergessen hatte. Er kontaktierte daraufhin sowohl das Carsharing-Unternehmen, als auch die Polizei. Da das Smartphone nicht mehr auffindbar war, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den unmittelbar nächsten Mieter des selbigen Autos eingeleitet. Hierbei soll es sich um unseren Mandanten gehandelt haben, welcher das Fahrzeug kurze Zeit später angemietet haben soll.

Im Anschluss an den Mietzeitraum unseres Mandanten befand sich das Smartphone nicht mehr in dem Fahrzeug. Für die Staatsanwaltschaft verdichtete sich daher der Verdacht des Diebstahls durch unseren Mandanten. Deshalb hatte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich gewendet. In einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises. Hierzu argumentierte er, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass unser Mandant für die Entwendung des Smartphones verantwortlich gewesen ist. Rechtsanwalt Dietrich weckte bereits Zweifel an der Tatbegehung durch unseren Mandanten. Hiervon ließ sich auch die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.

Zurück

Alle weiteren Referenzen finden Sie unter diesem Link.

Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie die Referenzen weiter einschränken.