Referenz
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
20. September 2021: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf des Diebstahls eines Smartphones
Im Anschluss an den Mietzeitraum unseres Mandanten befand sich das Smartphone nicht mehr in dem Fahrzeug. Für die Staatsanwaltschaft verdichtete sich daher der Verdacht des Diebstahls durch unseren Mandanten. Deshalb hatte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich gewendet. In einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises. Hierzu argumentierte er, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass unser Mandant für die Entwendung des Smartphones verantwortlich gewesen ist. Rechtsanwalt Dietrich weckte bereits Zweifel an der Tatbegehung durch unseren Mandanten. Hiervon ließ sich auch die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.
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