Referenz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

21. August 2020: Besitz von über 170 g Cannabis – Freispruch in der Hauptverhandlung trotz Vorstrafen

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben. Der Vorwurf stützte sich dabei auf einen Vorfall am S-Bahnhof Gesundbrunnen, bei dem ein Verdächtiger zunächst von den Sicherheitsmitarbeitern der Deutschen Bahn gestellt worden ist und daraufhin eine Streife der Bundespolizei wegen einer Graffiti Sachbeschädigung herbeigerufen wurde. Der Verdächtigte konnte jedoch vor Eintreffen der Polizei flüchten. Er hinterließ dabei einen Stoffbeutel mit einer Plastikdose, in der sich rund 175g Cannabis befand. Im Zuge der späteren Ermittlungen konnten auf der Kunststoffdose die Fingerabdrücke unseres Mandanten festgestellt werden.

Dieser hatte bereits zwei Eintragungen im Bundeszentralregister wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen Sachbeschädigung wegen Graffitis. Infolgedessen beantragte die Staatsanwaltschaft das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht zu eröffnen.

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung und bat ihn aufgrund der hohen Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe als Pflichtverteidiger aufzutreten. Zunächst wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an das Gericht und beantragte, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Die Fingerabdrücke unseres Mandanten seien nicht ausreichend, um nachzuweisen, dass es sich bei der unbekannten Person um unseren Mandanten handelte. Das Amtsgericht zeigte sich jedoch aufgrund der Vorstrafen unseres Mandanten nicht dazu bereit und eröffnete das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten daraufhin auf die angesetzte Hauptverhandlung umfangreich vor. In dieser konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals darlegen, dass es sich bei der verdächtigten Person nicht um unseren Mandanten handelte. Er wies darauf hin, dass allein die Fingerabdrücke unseres Mandanten auf der aufgefundenen Plastikdose nicht ausreichten, um die Tat nachzuweisen. Nach zwei Verhandlungstagen und zahlreichen Zeugenbefragungen erreichte Rechtsanwalt Dietrich doch noch einen Freispruch unseres Mandanten. Insbesondere konnten die vernommenen Zeugen nicht mehr sicher bestätigen, dass es sich bei unserem Mandanten um die damals festgestellte Person handelt.

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